Stiftungsrecht

Eine Stiftung ist eine vom Stifter bzw. Stifterin geschaffene Institution, die die Aufgabe hat, mit Hilfe des der Stiftung gewidmeten Vermögens den festgelegten Stiftungszweck dauernd zu verfolgen. Stiftungen haben bei der privaten Vermögens- und der geschäftlichen Unternehmensnachfolgeplanung immer mehr an Beliebtheit gewonnen. Die Gründe für die Errichtung einer Stiftung können unterschiedlicher Natur sein:

  • Sie möchten lebzeitig und/oder nach ihrem Tod (für die Ewigkeit) etwas Gutes tun;
  • Sie möchten sicherstellen, dass Ihr bisher erreichtes Lebenswerk gesichert fortgesetzt wird;
  • Sie möchten eine Institution schaffen, die bei einem fehlenden Nachfolger als Erbe in Betracht kommt;
  • Sie möchten, dass Ihr Unternehmen fortgeführt und/oder Ihre Familie abgesichert wird;
  • Sie einen gemeinnützigen Zweck fördern wollen.

So individuell wie Ihre Wünsche sind, so individuell muss auch die Rechtsberatung sein. Gerne unterstütze ich Sie von Ihrer Stiftungsidee bis zur Errichtung Ihrer rechtsfähigen oder treuhänderischen Stiftung und entwickle eine optimierte Stiftungssatzung und begleite Sie bei der Anerkennung (der rechtsfähigen Stiftung) gegenüber der zuständigen Behörde bzw. der Anerkennung (treuhänderische Stiftung) der Gemeinnützigkeit gegenüber dem Finanzamt. Gerne übernehmen ich als Treuhänder auch Ihre Treuhandverwaltung.

Zu meinemm Beratungsangebot gehört insbesondere:

  • Beratung bei der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung,
  • Beratung bei der Gründung einer treuhänderischen Stiftung,
  • Entwurf des Stiftungsgeschäfts, der Stiftungssatzung, des Treuhandvertrages und der notwendigen vertraglichen Gründungsdokumentation,
  • Abstimmung der Satzung und des jeweiligen Stiftungszwecks mit der zuständigen Stiftungsaufsicht,
  • Abstimmung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt,
  • Anpassungen von Stiftungssatzungen und Treuhandverträgen,
  • Errichtung einer Stiftung durch ein Testament oder einen Erbvertrag,
  • Optimierte Gestaltung von Stiftungen bei der Unternehmensnachfolge,
  • Beratung bei Zustiftungen,
  • Übernahme der Treuhandverwaltung.
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