Kosten
Im Rahmen einer Erstberatung vereinbare ich mit meinen Mandanten eine pauschale Vergütung in Höhe von 190,00 Euro zzgl. USt. (derzeit insgesamt: 226,10 Euro).
Die Erstberatung ist auf eine Zeitstunde ausgelegt. Laut dem Bundesgerichtshof ist sie eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“.
Im Anschluss an die Erstberatung unterbreite ich meinen Mandanten ein Angebot über die anfallenden Kosten bei einer weiteren außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit.
Eine Abrechnung kann für eine weitergehende Tätigkeit nach
- den gesetzlichen Gebühren (RVG);
- einer Stundensatzvereinbarung;
- einer Pauschalvereinbarung;
erfolgen. Im Einzelfall können die Kosten für die Erstberatung auf die späteren Gebühren angerechnet werden.
Sollten Sie Fragen zu den Kosten haben, sprechen Sie mich gerne an.